Barrierefrei - selbstbestimmt und altersgerecht.

Barrierefreiheit geht uns alle an

Von einem barrierefreien Umfeld können alle gleichermaßen profitieren:
Barrierefreiheit verhilft im fortgeschrittenen Alter erheblich zum Erhalt der Selbständigkeit und insbesondere für Menschen mit Behinderung ist eine barrierefreie Umwelt ein entscheidender Faktor für ein selbstbestimmtes Leben.

Von der Integration zur Inklusion

Profanerweise sind es oft bauliche Barrieren, die Menschen mit Einschränkungen daran hindern, problemlos am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Das Abbauen von baulichen, technischen oder kommunikationstechnischen Barrieren bildet die Grundlage und die Voraussetzung, für gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen.

Wenn diese individuellen Bedürfnisse aller Menschen als Normalität gesehen und berücksichtigt werden, spricht man von Inklusion.

Barrieren aktiv abbauen

Einschränkungen treten in vielen Facetten und Kontexten auf.

Inklusion berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse aller Menschen
Barrieren entstehen durch Einschränkungen: gesundheitliche, kommunikationstechnische, bauliche und technische
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG): Gilt ab 01.01.2016 in vollem Umfang

Wir haben alle schon Einschränkungen erlebt: Als Eltern mit dem Kinderwagen, durch ein Gipsbein mit dem zwei Stufen zum Hindernis werden. Wenn wir nach der Operation mit unserer Tasche ratlos vor dem Kofferraum stehen, weil wir nicht heben dürfen.

Einschränkung grenzt aus
Zu kleine Schriften auf Schildern, Beschriftungen zu hoch oben. Eingeschränktes Hörvermögen ist anstrengend und gefährlich, auch wenn uns nur ein starker Schnupfen gefühlt „in Watte packt“.

Das barrierefreie Bauen gewinnt zusehends an Bedeutung und gesellschaftlicher Akzeptanz. Dies ist eine wichtige Basis, um eine inklusive Gesellschaft nachhaltig entstehen zu lassen.

Von Integration zur Inklusion
Wenn also bauliche, technische oder kommunikationstechnische Barrieren abgebaut und diese individuellen Bedürfnisse aller Menschen als Normalität gesehen und berücksichtigt werden – spricht man von Inklusion. mehr dazu

Ab 01.01.2016 gilt das BGStG für alle Barrieren in allen Gebäuden – vorher nur für Neubauten. Stufen, Türstöcke oder Sanitäranlagen, die für Menschen mit Behinderung nicht benutzbar sind, gelten als bauliche Barrieren.

Gelten alle Barrieren als diskriminierend?
Die „Zumutbarkeit“ im Einzelfall geprüft. Nur wenn der Aufwand, der mit der Beseitigung der Barrieren verbunden wäre, unzumutbar ist, können Barrieren bestehen bleiben und die Diskriminierung durch Ausgleichsmaßnahmen entschärft werden.

Gerne nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, wenn Sie uns untenstehend Ihre Kontaktdaten und Ihr Anliegen mitteilen.

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Petra LieblWas ist barrierefreies Bauen?